Professionelle Lohnabrechnung für Privathaushalte

Zuverlässige Abrechnung für Ihre Angestellten

Lohnbüro Lehmann bietet Privathaushalten die professionelle Abrechnung von Löhnen für Angestellte wie Putzhilfen oder Haushaltshilfen. Durch unsere Expertise wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Abrechnung reibungslos verläuft. Wir bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Haushaltsmitarbeiter abgestimmt sind, und gewährleisten die genaue Berechnung von Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Vertrauen Sie uns, um die komplexen Anforderungen der Lohnbuchhaltung zu übernehmen, damit Sie sich auf die wesentlichen Aspekte Ihres Lebens konzentrieren können.

Umfassende Dienstleistungen

Ihr zuverlässiger Partner in der Lohnbuchhaltung

Willkommen bei Lohnbüro Lehmann, Ihrem Experten für umfassende Lohnbuchhaltungsdienstleistungen in Bochum. Unsere Services umfassen die vollständige Lohnbuchhaltung sowie die erforderlichen Meldungen zur Minijobzentrale. Wir sorgen dafür, dass alle Löhne und Gehälter korrekt und pünktlich berechnet werden, und stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erfüllen.

Unser engagiertes Team kümmert sich um die Anmeldungen und die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Das bedeutet für Sie: weniger Aufwand und mehr Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Von der Erstellung der Lohnabrechnungen bis hin zu den notwendigen Meldungen – bei uns sind Ihre Mitarbeiter und deren Löhne in besten Händen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung in der Lohnbuchhaltung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Lohnbuchhaltungsprozesse zu optimieren.

Preisliste – Lohnbüro Privathaushalt Fixpreismodell

Grundpakete (nach Angestelltenanzahl)

Bis 1 Angestellten

 

• Monatliche Festgebühr: 41,65 € pro Angestellten/Monat

 

Bis 5 Angestellten

 

• Monatliche Festgebühr: 29,75 € pro Angestellten/Monat

 

Bis 10 Angestellten

 

• Monatliche Festgebühr: 17,85 € pro Angestellten/Monat

 

Ab 11 Angestellten

 

• Individuelles Angebot auf Anfrage

 

Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.

 

 

Leistungsübersicht Lohnbüro – Service für Private Haushalte

 

  1. Erstanmeldung der Haushaltshilfe
    • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (für Minijobs) oder ggf. Sozialversicherungsträgern (bei sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis)
    • Unterstützung bei der Erstellung/Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
    • Erfassung aller relevanten Daten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertragsdaten, Stundenanzahl, Gehalt)
  2. Laufende Lohnabrechnung
    • Monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
    • Berechnung von Steuern und Sozialabgaben
    • Erstellung des Überweisungsträgers für das Gehalt
    • Führung eines Lohnkontos (gesetzlich verpflichtend)
  3. Meldungen und Abführungen
    • Abgabe der monatlichen bzw. vierteljährlichen Beitragsnachweise an die Minijob-Zentrale oder Krankenkassen
    • Übermittlung der Jahresmeldung an die Sozialversicherung
    • Bereitstellung von Informationen für die Steuererklärung (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
  4. Administrative Unterstützung
    • Ansprechpartner für Fragen rund um das Arbeitsverhältnis (Arbeitsrecht, Krankheit, Urlaubsanspruch)
    • Dokumentation und Verwaltung von Arbeitszeiten, Urlaubs- sowie Krankmeldungen
    • Unterstützung bei Änderungsanträgen (Adressänderung, Gehaltsanpassung, Stundenaufstockung, etc.)
    • Vorbereitung und Bearbeitung von Beendigungen des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Abmeldung)

 

  1. Jahresabschluss & Bescheinigungen
    • Erstellung der Jahreslohnabrechnung für Haushaltshilfe und Arbeitgeber
    • Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen und Entgeltbescheinigungen bei Bedarf
    • Unterstützung bei der Erstellung der Bescheinigung für das Finanzamt bezüglich haushaltsnaher Dienstleistungen

 

„Die angebotenen Leistungen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Es werden ausschließlich unterstützende und organisatorische Dienstleistungen erbracht, die keine individuelle Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellen.


Für eine verbindliche steuerliche oder rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere zur Beratung befugte Person oder Stelle.“

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontaktieren Sie uns - Lohnbüro Lehmann

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns über unser Formular. Wir freuen uns, Ihnen bei der Lohnabrechnung für Ihre Haushaltshilfen zu helfen und eine individuelle Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.